AORA Gebäudeservice

Selbst reinigen oder Dienstleister?

Eine eigene Reinigungskraft wirkt auf den ersten Blick günstiger. Dieser Vergleich rechnet ehrlich mit, was sonst gern vergessen wird: Abgaben, Urlaub, Krankheit, Material und Ihre eigene Zeit.

Ihr Objekt
Eigene Reinigungskraft
Dienstleister

So rechnet der Vergleich

Eigene Reinigungskraft: Stunden × Lohn × 4,33 Wochen, dazu die Arbeitgeberabgaben, eine Vertretung für rund sieben Wochen Urlaub und Krankheit im Jahr, Material, Lohnabrechnung und Ihre eigene Zeit für die Organisation. Die Stunden schätzen wir mit rund 150 m² pro Stunde – Sie können sie selbst anpassen.

Dienstleister: Unser Richtwert für die Unterhaltsreinigung aus dem Kostenrechner – oder der Betrag aus einem Angebot, das Ihnen bereits vorliegt.

Stand 2026: gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € pro Stunde, Minijob-Grenze 603 € im Monat. Prozentsätze für Abgaben sind gerundete Richtwerte.

Häufige Fragen

Welchen Lohn muss eine eigene Reinigungskraft bekommen?

Mindestens den gesetzlichen Mindestlohn – 2026 sind das 13,90 € pro Stunde. Der höhere Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung gilt für Reinigungsfirmen, nicht für Betriebe, die eine eigene Kraft für ihre Räume anstellen.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber zusätzlich?

Für gewerbliche Minijobs fallen pauschal rund 31 % Abgaben an: Renten- und Krankenversicherung, Pauschalsteuer und Umlagen, dazu der Beitrag zur Unfallversicherung. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat.

Warum rechnen Sie Urlaub und Krankheit mit ein?

Weil die Reinigung auch in diesen Wochen erledigt werden muss. Urlaub und Krankheitstage werden weiterbezahlt – wer dann eine Vertretung braucht, zahlt diese Zeit doppelt.

Warum spielt die Mehrwertsteuer eine Rolle?

Unternehmen mit Vorsteuerabzug bekommen die Mehrwertsteuer auf unsere Rechnung zurück. Arztpraxen und andere Betriebe ohne Vorsteuerabzug zahlen sie dagegen voll – das berücksichtigt der Rechner auf Wunsch.

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