AORA Gebäudeservice

Ratgeber · 6 Min. Lesezeit · Stand Oktober 2026

VDI 6022: Was Betreiber von Lüftungsanlagen wissen müssen

Hygieneinspektion, Fristen, Qualifikation und Dokumentation – verständlich zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die VDI 6022 beschreibt, wie raumlufttechnische Anlagen hygienisch geplant, betrieben und geprüft werden.
  • Hygieneinspektionen sind in der Regel alle zwei Jahre (mit Luftbefeuchtung) bzw. alle drei Jahre (ohne) vorgesehen.
  • Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert – das ist Ihr Nachweis als Betreiber.

Was ist die VDI 6022?

Die Richtlinienreihe VDI 6022 legt Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) fest – von der Planung über den Betrieb bis zur Instandhaltung. Blatt 1 beschreibt die Anforderungen an Anlagen und Geräte und ist in der aktuellen Fassung seit Januar 2018 gültig. Der Grundgedanke ist einfach: Eine Lüftungsanlage darf die Luft nicht schlechter machen, als sie angesaugt wird.

Die VDI 6022 ist kein Gesetz, gilt aber als anerkannte Regel der Technik. Das ist wichtig, weil sich Behörden, Versicherungen und Gerichte im Zweifel daran orientieren, ob ein Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Was das Arbeitsschutzrecht verlangt

Für Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung. Nach deren Anhang 3.6 muss eine erforderliche raumlufttechnische Anlage jederzeit funktionsfähig sein, und Ablagerungen und Verunreinigungen in der Anlage, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, müssen umgehend beseitigt werden. Die Technische Regel ASR A3.6 konkretisiert die Anforderungen an die Lüftung, etwa dass die Zuluft über Filter nach dem Stand der Technik gereinigt wird.

Die VDI 6022 liefert dafür das praktische Vorgehen: Wer seine Anlage nach dieser Richtlinie betreibt, prüfen und dokumentieren lässt, kann nachweisen, dass er diese Pflichten ernst nimmt.

Hygieneinspektion: wie oft?

Nach VDI 6022 Blatt 1 ist eine Hygiene-Erstinspektion nach der Inbetriebnahme und bei einem Betreiberwechsel vorgesehen. Danach folgen Wiederholungs-Hygieneinspektionen:

  • alle zwei Jahre bei Anlagen mit Luftbefeuchtung,
  • alle drei Jahre bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung.

Zwischen den Inspektionen stehen regelmäßige Hygienekontrollen und die laufende Wartung an, zum Beispiel der Filterwechsel. Wie oft das nötig ist, hängt von Anlage, Nutzung und Umgebung ab. Kürzere Intervalle können sich aus der Gefährdungsbeurteilung oder den Herstellerangaben ergeben.

Was bei einer Hygieneinspektion passiert

Bei der Inspektion werden das Zentralgerät und die versorgten Räume begutachtet. Je nach Anlage gehören Messungen der Raumluftparameter, die Beurteilung der Verschmutzung in den Luftleitungen sowie mikrobiologische Proben dazu, etwa am Befeuchterwasser. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und dem Betreiber übergeben, idealerweise mit konkreten Empfehlungen.

Wer darf was? Die Schulungskategorien

Die VDI 6022 sieht Hygieneschulungen in verschiedenen Kategorien vor. Kategorie A richtet sich an Fachleute, die Anlagen hygienegerecht planen, errichten, warten und inspizieren, Hygieneinspektionen durchführen und Dokumentationen erstellen. Kategorie B richtet sich an Fachkräfte, die Wartung und Instandhaltung hygienegerecht ausführen und Hygienekontrollen vornehmen.

Für Sie als Betreiber heißt das: Fragen Sie nach, welche Qualifikation das beauftragte Personal hat. Wir verfügen über die persönliche Fachqualifikation nach VDI 6022, Kategorie A.

Dokumentation: Ihr Nachweis

Bewahren Sie Inspektionsberichte, Wartungsprotokolle und Nachweise über Filterwechsel und Reinigungen geordnet auf. Im Ernstfall – etwa bei Beschwerden von Beschäftigten über die Raumluft oder bei einer Prüfung – ist diese Dokumentation Ihr wichtigster Beleg.

Wann ist Ihre nächste Hygieneinspektion fällig?

Kostenlos, ohne Anmeldung – und ein guter nächster Schritt nach diesem Artikel.

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Häufige Fragen

Gilt die VDI 6022 auch für kleine Anlagen?

Blatt 1 erfasst raumlufttechnische Anlagen und Geräte, auch Nichtwohnungslüftungsgeräte sowie Geräte mit Befeuchtung oder Entfeuchtung. Ob und wie Ihre Anlage betroffen ist, klären wir gern bei einer Besichtigung.

Was passiert, wenn keine Inspektion gemacht wurde?

Dann fehlt Ihnen der Nachweis über den hygienischen Zustand. Sinnvoll ist es, die Inspektion zeitnah nachzuholen und danach den regelmäßigen Rhythmus einzuhalten.

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